Wer
Antragsberechtigung
Folgende Organisationen SRK können Gesuche an den Fonds Gesundheit stellen:
- Rotkreuzrat (RKR)
- RKR Ausschuss für die Belange der RK-KV (AKV)
- Rotkreuz-Rettungsorganisationen SSB, SLRG, REDOG und SMSV
- Geschäftsstelle SRK (GS SRK)
Rotkreuz Kantonalverbände haben kein direktes Antragsrecht. Sie richten ihre Gesuche an den AKV, der darüber entscheidet, ob er das Gesuch beim FGL einreicht.