Gemäss den Empfehlungen des RKR vom 11. Juni 2026 soll die Vergabe ab 2027 auf Projekte oder Betriebe, welche sich der Gesundheitsversorgung von Sans Papiers oder traumatisierten geflüchteten Menschen im Inland annehmen, fokussiert werden.
Prioritär werden die Mittel an folgende Angebote ausgeschüttet:
Es werden jährlich maximal CHF 2 Mio. ausgeschüttet.
Gesuche können grundsätzlich einmal pro Jahr bis Mitte Juni eingereicht werden. Die Fondskommission entscheidet bis spätestens Ende September.
Die antragstellende Organisation hat personelle, materielle und/oder finanzielle Eigen- oder Drittleistungen an das eingereichte Projekt nachzuweisen. Diese sollen mindestens 20% der beantragten Projektsumme erreichen.
Die maximale Dauer beträgt 5 Jahre. Für mehrjährige Projekte werden Globalkredite gesprochen; in solchen Fällen ist jährlich ein Zwischenbericht einzureichen.
Gesuche um Anschlussfinanzierung sind zulässig.