Gemäss den Empfehlungen des RKR vom 27.05.2011 soll sich die Vergabe an folgenden Richtlinien orientieren:
a) Jährlich ein Beitrag von ca. CHF 1.5 Mio. zugunsten des Ambulatoriums für Folter- und Kriegsopfer in Bern
b) Jährlich ein weiterer Betrag von ca. CHF 1.2 bis 1.5 Mio. für humanitäre Aufgaben und Projekte des SRK in den folgenden Bereichen.
Die Fondskommission achtet auf eine ausgewogene Verteilung zwischen den Bereichen. Bei Inlandgesuchen beachtet die Fondskommission nach Möglichkeit ferner die Verbundenheit der Stiftung Lindenhof Bern mit dem Medizinalstandort Bern.
Die antragstellende Organisation hat personelle, materielle und/oder finanzielle Eigen- oder Drittleistungen an das eingereichte Projekt nachzuweisen. Diese sollen in der Regel 20% der beantragten Projektsumme erreichen.
Folgende weitere Kriterien werden zur Auswahl der Projekte herangezogen:
Die Fondskommission achtet ausserdem auf eine ausgewogene Berücksichtigung der antragstellenden Organisationen.
Parallelgesuche an die HS SRK und den FGL sind zulässig, die ersuchte Finanzierung darf aber nicht 100% erreichen. Die maximale Finanzierung ist abhängig von der finanziellen Lage der gesuchstellenden Organisation sowie den zur Verfügung stehenden Mitteln des FGL. Von der gesuchstellenden Organisation wird Transparenz über die parallele Gesuchstellung (bzw. bereits bewilligte Mittel) sowie über die eigenen finanziellen Möglichkeiten erwartet.
Die maximale Dauer beträgt 5 Jahre. Für mehrjährige Projekte werden Globalkredite gesprochen; in solchen Fällen ist nach Ende eines jeden Jahres ein kurzer Zwischenbericht einzureichen.
Gesuche um Anschlussfinanzierung sind zulässig. Sie werden nach denselben Kriterien und Massstäben beurteilt wie erstmalige Gesuche.