Förderung finden insbesondere die Aus- und Weiterbildung in pflegerischen, medizinisch- therapeutischen und medizinisch-technischen Gesundheitsberufen.
Soweit nicht von Versicherungen oder anderen Dritten bezahlt, können an finanzschwache, bedürftige Patientinnen und Patienten der Spitäler der Lindenhofgruppe Zuschüsse an die Behandlungskosten ausgerichtet werden.
Minderbemittelte pensionierte Mitarbeitende der Lindenhofgruppe sowie Absolventinnen und Absolventen der ehemaligen Lindenhof Schule können Unterstützungsbeiträge an ihre Lebenshaltungskosten beantragen.
Der Stiftungsrat hat dazu eine Fondskommission eingesetzt, bestehend aus folgenden Mitgliedern:
Anträge können jeweils per 31. März und per 30. September bei der Geschäftsstelle der Stiftung elektronisch oder per Post eingereicht werden. Die Beurteilung der Anträge durch die Fondskommission erfolgt in der Regel jeweils im April und im Oktober.
Verwenden Sie ausschliesslich das ausfüllbare Pdf-Formular, welches auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht. Es gibt Ihnen zudem einen vollständigen Überblick über die Zweckbestimmungen des Fonds und alle erforderlichen Angaben und Unterlagen.
Stiftung Lindenhof Bern
Muristrasse 12, Postfach, 3001 Bern
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