<h3>1920</h3><p>Der Gesundheitszustand der Schülerinnen war befriedigend, Erkrankungen kommen selbstverständlich hie und da vor und Symptome werden durch die natürlichen Anstrengungen des Berufes jeweils deutlicher. Fernstehende sind dann leicht geneigt, diese der Überanstrengung zuzuschreiben. Dieser irrigen Meinung können wir immer wieder die Tatsache entgegensetzen, dass unsere Schülerinnen, mit allerseltensten Ausnahmen, während der Ausbildung an Körpergewicht zunehmen. Das dürfte denn doch die Annahme einer Überanstrengung mit aller wünschbaren Deutlichkeit widerlegen.</p><h3>1921</h3><p>Neben der Schwesterntracht wird für diplomierte Schwestern ein Dienstabzeichen geschaffen, durch das sich deren Trägerinnen vom zahlreichen schlecht qualifizierten Pflegepersonal abheben sollen. Im Unterschied zu heute darf das Abzeichen nur von Schwestern getragen werden, welche im Dienst der Stiftung stehen.</p><h3>1922</h3><p>Auszug aus dem Bekleidungsreglement: «Weisse Schürzen dürfen nicht ausserhalb des Spitals, wie in Eisenbahnwagen usw. getragen werden». </p>