Informationen aus der Stiftungsratssitzung

28. Aug 2024

Die ordentliche August-Stiftungsratsitzung fand im Rahmen einer zweitägigen Klausur statt. Der Stiftungsart nutzte diese Gelegenheit, sich vertieft mit Themen zu befassen, welche etwas ausserhalb der üblichen Traktanden liegen.

Förderstrategie
Der Stiftungsrat befasste sich mit der Förderstrategie der Stiftung Lindenhof Bern (SLB), legte Schwerpunkte für die nächsten Jahre fest und nahm verschiedene Anpassungen vor.

Forschung
Im Bereich der Forschung fliessen die Gelder der SLB künftig in erster Linie in den Campus SLB für Studien der Lindenhofgruppe, die beispielsweise zum Erhalt von Leistungsaufträgen, Zertifizierungen etc. relevant sind und in Projekte angewandter, klinischer Forschung. Ebenso in Forschungsprojekte der Lindenhofgruppe, mit denen eine innovative, qualitativ hochstehende, dem aktuellen Stand des Wissens entsprechende klinische Praxis zugunsten von besseren Ergebnissen für Patientinnen, Patienten und Mitarbeitende weiterentwickelt wird. Im vereinbarten Rahmen finden die Lindenhofprofessur für sozialräumliche Gesundheitssystemforschung an der Universität Bern und die Lindenhofprofessur für Psychiatriepflege im ambulanten Setting an der Berner Fachhochschule unverändert Unterstützung.

Lehre / Bildung und Unterstützung
Die SLB unterstützt weiterhin Tagungen und Symposien in den Bereichen Medizin, Pflege, Medizin-Therapie und Medizin-Technik. Die Finanzierung erfolgt indes neu aus dem Fonds Bildung und Unterstützung (FBU). Zudem wurde der Kreis der Antragsberechtigten des FBU auf alle Mitarbeitenden der SLB und ihrer Tochter- und Enkelgesellschaften ausgeweitet.

Die Fondsreglemente wurden entsprechend angepasst. Die Änderungen im FBU treten ab sofort in Kraft. Der Fonds Lehre und Forschung (FLF) heisst neu Fonds Forschung Lindenhof (FFL); dieses Reglement gilt ab dem 01. Januar 2025.

Humanitäres Engagement
Über den Fonds Gesundheit Lindenhof (FGL) finanziert die SLB humanitäre Projekte des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Dieses gemeinnützige und finanziell bedeutende Engagement basiert auf dem Partnerschaftsvertrag mit dem SRK und wird vertragsgemäss unverändert weitergeführt.

Liegenschaften
Die SLB hält im Raum Bern Liegenschaften, die nicht für den Kernprozess des Spitalbetriebes benötigt werden und weitervermietet sind. Die Erträge daraus fliessen teils in die gemeinnützigen Engagements der SLB. Im Sinne der Nachhaltigkeit beschloss der Stiftungsrat an einer Klausur im August 2015 ein umfassendes, über mehrere Jahre dauerndes Sanierungskonzept über sämtliche Objekte. Zu dessen Koordination wurde damals der Bereich Bau- und Immobilen der Lindenhofgruppe beauftragt, vertreten durch Markus Studer, Bereichsleiter und Annelise Ogi. An der Klausur 2024 berichteten Markus Studer und Annelise Ogi, was in den letzten neun Jahren umgesetzt wurde und was noch ansteht. Der Stiftungsrat zeigte sich erfreut von den Resultaten, bedankte sich für die ausgezeichnete Arbeit und bestätigte gleichzeitig, dass am beschlossenen Sanierungskonzept festgehalten wird.

Risikomanagement / IKS
Der Stiftungsrat befasste sich, wie üblich an der August-Sitzung, mit dem Risikomanagement und dem Internen Kontrollsystem (IKS).

Wahlen
Die Amtszeit des Stiftungsrates dauert jeweils 3 Jahre, sie endet am 31. Dezember 2024. Wegen der Amtszeitbegrenzung läuft das Mandat von Werner Müller, Vizepräsident des Stiftungsrates, nach 12 Jahren ab. Andreas Schafer, Mitglied des Stiftungsrats und Präsident des Verwaltungsrates der Lindenhofgruppe AG wird den Stiftungsrat per Ende 2024 verlassen, um sich ab dem 01. Januar 2025 voll auf sein Verwaltungsratspräsidium zu konzentrieren.

Wiedergewählt für die Amtszeit vom 01. Januar 2025 bis am 31. Dezember 2027 wurden

− Beatrice Simon, Präsidentin (bisher)
− Herbert Zaugg, (bisher Mitglied, neu Vizepräsident)
− Meinrad Lienert, Dr., Mitglied, (bisher)
− Remo Koller, Dr., Mitglied (bisher)
− Elisabeth Spichiger, Dr., Mitglied (bisher)

Der Stiftungsrat hat beschlossen, dass das Gremium ab Januar 2025 vorläufig aus 5 Mitgliedern bestehen wird. Stiftungsratswahlen bedürfen der Bestätigung des Rotkreuzrates des Schweizerischen Roten Kreuzes. Die Würdigung der Arbeit der per Ende Jahr austretenden Stiftungsratsmitglieder erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.