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Gesundheitspolitisches Umfeld

Die schweizerischen Akutspitäler mussten sich auf ein

neues Tarifsystem einstellen: das Swiss Diagnosis Related

Groups (SwissDRG). Bei dieser Umstellung ergaben sich

viele Fragen zu Leistungsverträgen sowie Aus- und Weiter-

bildungsverfügungen. Die Folgen dieser Neuerung waren

für viele Privatspitäler nicht vorhersehbar. Zwischenzeitlich

haben wir mit aller Deutlichkeit gespürt, was es heisst,

wenn sich der Kanton mit 55% an den Grundversorgungs-

kosten der Listenspitäler beteiligen muss. Seitens des

Regierungsrates wurden Regulierungsabsichten deutlich

spürbar. Dieser Anspruch fördert den freien Wettbewerb der

Leistungserbringer nicht. Er widerspricht zusätzlich der

freien Spitalwahl der Patienten. Auf der anderen Seite ist es

durchaus verständlich, dass die Regierung Rechenschaft

über die Verwendung von Steuermitteln in der Akutversor-

gung beanspruchen muss.

Daher wurden die Leistungserbringer aktiv in die politische

Meinungsbildung einbezogen, bevor alle rechtlichen

Grundlagen zur Steuerung der Gesundheitsversorgung im

Kanton Bern erarbeitet werden konnten. Aufgrund dieses

Verfahrens sind wir zuversichtlich, dass ein konsensfähiges

Spitalversorgungsgesetz im kommenden Jahr verabschiedet

werden kann.

Risiken aus offenen Tarifverfahren

Im Frühjahr 2013 haben einzelne Privatspitäler die Ent-

scheide des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Tariffest-

setzungsverfahren 2005 – 2009 erhalten. Leider hat sich das

Bundesverwaltungsgericht sowohl der erstinstanzlichen

Sichtweise als auch den Empfehlungen des Preisüberwa-

chers angeschlossen. Es wurden Tagespauschalen zwischen

1’116.– CHF und 1’619.– CHF verfügt. Frühzeitig konnten wir

aussergerichtliche Verhandlungen mit den beschwerdefüh-

renden Kassen aufnehmen. Zwischenzeitlich ist es uns

gelungen, mit den meisten von ihnen eine vertragliche

Lösung zu finden, um die Tarif- und Rückerstattungsrisiken

erheblich zu reduzieren. Einzig mit den Krankenversiche-

rungen Assura, Kolping, Hotela, OEKK und Supra konnte

keine Einigung erzielt werden.

Spitalliste 2012 des Kantons Bern

Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Expertenbericht

zur Spitalliste 2012 des Kantons Bern verfasst. Darin wurde

festgehalten, dass diese Spitalliste den bundesrechtlichen

Auflagen nicht genüge. Demzufolge empfiehlt das Bundes-

amt dem Bundesverwaltungsgericht, die Spitalliste dem

Regierungsrat zur Überarbeitung zurückzuweisen. Es zeigt

sich nun, dass die von der Lindenhofgruppe und vom

Verband der Privatspitäler geforderten Bedingungen von

Seiten des Spitalamtes erfüllt werden könnten. Das Be-

schwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht läuft

bis zur Einigung jedoch weiter.

Dringendes Notrecht (EVKVG

2

) und Entwurf zum Spitalver-

sorgungsgesetz (SpVG)

Der Verband der Privatspitäler des Kantons Bern (VPSB)

und die Lindenhofgruppe haben Beschwerde gegen die

EVKVG beim Bundesgericht eingereicht. Das Bundesgericht

hat den Verband daraufhin zur Replik aufgefordert. Auf-

grund intensiver politischer und parlamentarischer Arbeiten

am neuen Spitalversorgungsgesetz, das per 01.01.2014 in

Kraft treten soll, hat der Verband bisher vier Fristverlänge-

rungen beantragt. Es bleibt zu hoffen, dass sich das

Bundesgericht auch einer weiteren Verlängerung nicht

entgegenstellt.

Nach intensiver Intervention der Spital- und Arzt-Verbände

(VPSB

3

, die

Spitäler.be

4

und der BBV+

5

) sowie der Kranken-

versicherungen KPT und Visana hat der Grosse Rat den

ersten planwirtschaftlichen Entwurf des Spitalversorgungs-

gesetzes zur Überarbeitung an den Regierungsrat zurück-

gewiesen. Der vom Regierungsrat präsentierte zweite

Entwurf des Spitalversorgungsgesetzes sieht Varianten bei

der Mengenbegrenzung sowie bei den Lenkungs- und

Ausgleichsabgaben vor. Die kantonale Holding für die

öffentlichen Spitäler soll im Gesetz verankert werden. Die

vorberatende Kommission des Grossen Rates hat den

zweiten Entwurf ohne Mengenbegrenzung, ohne Fondslö-

sungen und ohne kantonale Holding an den Regierungsrat

überwiesen. Gemäss Medienmitteilung beabsichtigt der

Regierungsrat jedoch, an einer effektiven Mengensteuerung

sowie an einer Ausgleichsabgabe festzuhalten.

Soll ein fairer Wettbewerb unter den Leistungserbringern

im Kanton Bern stattfinden, so sollte dieses Gesetz gemäss

den Vorstellungen der Grossratskommission genehmigt

werden.

2 Einführungsverordnung zum Krankenversicherungsgesetz

3 Verband der Privatspitäler des Kantons Bern.

4 Netzwerk Spitäler des Kantons Bern.

5 Berner Belegärzte-Vereinigung+.