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eindeutig verifizierten Berechnungsgrundlagen beruht, versuchen

die Krankenkassen hartnäckig, sich um ihre Ents

pflicht zu drücken. Dies, obschon mittlerweile die gewalti

Vorzüge der Computertomographie und der kostensparende Substi

tutionseffekt gegenüber teureren konventionellen Untersuchungen

auch im Kanton Bern bekannt sein dürften.

Unübersehbar sind sodann die Bestrebungen, die

Ambulante und für Privatpatienten zu reduz

möglichst tiefer Stufe zu vereinheitlichen. Dabei wird

sehen, dass sich die Privatspitäler beim geltenden Tarifsyste

vorallem über die Einzelleistungstarife für medizinisch-tec

nische Leistungen im finanziellen Gleichgewicht halten können

Ueberschüsse von medizinisch-technischen Leistungsstellen die

nen der Finanzierung anderer, wenig "renta

ermöglichen also den Privatspitälern das Erbringen gemeinwir

schaftlicher Leistungen. Die Reduktion der erwähnten

wird die Privatspitäler zwingen, die übrigen Tarife massiv

erhöhen und insbesondere zusätzlich zur Zi

Zuschlag für Krankenpflege einzuführen. Die Kosten des Pflege

dienstes sind bei den heutigen TarifStruktu

ungedeckt und müssen aus den UeberSchüssen von t

Einzelleistungstarif en finanziert werden.

Im Berichtsjahr wurden die Weichen zur Anpassung der Unfallver¬

sicherung für das ab 1.1.1984 gültige Unfallversicherungsgesetz

(UVG) gestellt. Für das schon bisher gut versicherte Lin-denhof-

personal wurde eine nach wie vor umfassende Unfallversicherung

bei den KKB-VerSicherungen abgeschlossen. Der Lindenh

Arbeitgeber trägt dabei die Hälfte der

obligatorische Versicherung und die vollen Kosten der Zusa

versicherungen, sicherlich eine respektable Leistung. Mit

Berücksichtigung der KKB-Versicherungen sollte auc

striert werden, dass wir an einer guten Zusammenarbeit mit d

Krankenkassen interessiert sind.

Was das Unfallversicherungs-Obligatorium betrifft, ist festz

stellen, dass die Kosten der Unfallversicherung nun unverhält

nismässig angestiegen sind und Arbeitgeber sowie Arbeitneh

zusätzlich belasten. Das UVG ist zweifellos ein

Geschäft für PrivatVersicherungen und SUVA. Die Spitäler werden

dabei ihre legitimen Ansprüche auf leistun

kostendeckende Entschädigungen gegenüber den Unfallversicherern

geltend machen und sich keinesfalls mit den

sozialen Krankenversicherung abspeisen lassen.