Lindenhofgruppe Geschäftsbericht 2018

Ernst & Young AG Schanzenstrasse 4a Postfach CH-3001 Bern Telefon: +41 58 286 61 11 Fax: +41 58 286 68 18 www.ey.com/ch An die Generalversammlung der Lindenhof AG, Bern Bern, 15. April 2019 Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung der Lindenhof AG, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang (Seiten 54 bis 65), für das am 31. Dezember 2018 abgeschlos- sene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Anga- ben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vor- nahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung der Revisionsstelle Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahres- rechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizeri- schen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit ge- winnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prü- fungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen An- gaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prü- fers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jah- resrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahres- rechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsys- tems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der ange- wandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grund- lage für unser Prüfungsurteil bilden. Geschäftsbericht 2018 66 Bericht Revisionsstelle

RkJQdWJsaXNoZXIy MzQxOTE=